Sachverständigenprüfung
für Heizöltanks
Heizöltanks unterliegen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer Prüfpflicht. Wenn Sie diese Prüfpflicht vernachlässigen, können Ihnen der WHG-Versicherungsschutz und der Gebäudeversicherungsschutz verloren gehen.
Die Böhm GmbH bietet Ihnen die erstmalige Sachverständigenprüfung (bis 50.000 Liter Tanks) zum Sonderpreis von 200,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer an.
Gesetzliche Anforderungen zur Sachverständigenprüfung
Laut WHG und AwSV müssen Tankanlagen folgendermaßen geprüft werden:
- unterirdische Tankanlage jeder Größe, oberirdische Tankanlagen über 10.000 Liter und oberirdische Anlagen in Wasserschutzgebieten ab 1.000 Liter: Prüfpflicht vor der Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung, wiederkehrend alle 5 Jahre und bei Stilllegung
- unterirdische Anlagen in Wasserschutzgebieten: Prüfpflicht vor der Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung, wiederkehrend alle 2 ½ Jahre und bei Stilllegung
Werden bei den Prüfungen Mängel festgestellt, müssen Sie diese unverzüglich beseitigen. Bei erheblichen Mängeln erfolgt nach der Beseitigung eine Nachprüfung, bei gefährlichen Mängeln müssen Sie die Tankanlage sofort außer Betrieb nehmen.
Besteht im Schadensfall oder bei einer Störung die Gefahr von austretendem Heizöl, müssen Sie die Anlage ebenfalls außer Betrieb nehmen. Außerdem ist in diesem Fall die Kreisverwaltungsbehörde oder die nächste Polizeidienststelle zu informieren.
Rufen Sie uns oder kontaktieren Sie uns online und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sachverständigen. Wir sorgen dafür, dass alle behördlichen Auflagen erfüllt werden und Ihre Tankanlage den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wichtig! Prüfpflichten beachten.
Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen haben oder einen Auftrag an uns stellen wollen, können Sie uns gerne unter:
08171 / 93850 oder per Mail unter info@boehm-gmbh.de erreichen!